Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fußballcamps
1. Geltungsbereich
Aktion Fußballtag e.V. veranstaltet Fussballcamps für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 14 Jahre.
2. Teilnehmer
Es können alle Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 14 Jahren teilnehmen. Die Teilnehmerzahl ist limitiert. Die Teilnahme am Camp wird nach Anmeldungseingang berücksichtigt.
3. Buchung/ Vertrag
Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung der Anmeldung durch Aktion Fußballtag e.V. zustande. Die Teilnahme erfolg via Onlineformular. Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung per E- Mail zugeschickt.
4. Bezahlung
Bei Erhalt der Teilnahmebestätigung, werden wir Ihnen innert 30 Tagen vor Campbeginn einen Brief zukommen lassen. Dort enthalten ist: Eine Kopie der Anmeldung, einen Einzahlungsschein und das Wochenprogramm. Bei Erhalt des Briefes, bitten wir Sie, die Zahlung so schnell als möglich zu begleichen. Spätestens jedoch am Campbeginn.
5. Kündigung
Eine Teilnahme kann bis 10 Tagen vor Campbeginn schriftlich per Post oder E- Mail gekündigt werden. danach ist die Teilnahme und die Bezahlung des Camps verbindlich. Bei nicht Fristgerechter Kündigung, muss die gesamte Campkosten bezahlt werden. Ausgeschlossen sind Krankheit und Verletzung, ein Arztzeugnis ist beizulegen.
6. Annullierung durch Aktion Fußballtag e.V.
Aktion Fußballtag e.V. behält sich das Recht vor, die Veranstaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzusagen. In diesem Falle wird der Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen rückvergütet.
7. Versicherung
Jeder Teilnehmer muss für Verletzungen oder Erkrankungen während der Trainingszeit durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten abgesichert sein. Das gleiche gilt für den Weg von/zum Veranstaltungsort.
8. Haftung
8.1. Aktion Fußballtag e.V. übernimmt keine Haftung für verlorene Gegenstände.
8.2. Der gesetzlicher Vertreter erkennt an, dass der Veranstalter für Verletzungen und/oder Unfälle nicht in Haftung genommen werden kann
8.3. Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, Aktion Fußballtag e.V. von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf Schäden beruhen, welche der Dritte aufgrund eines schuldhaftes Verhaltens der/des angemeldeten Kinder/s erleidet.
8.4. Der Teilnehmer muss über seine Eltern haftpflichtversichert sein. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen von Fremdleistungen, die der Veranstalter und die Teilnehmer von Fremdanbietern in Anspruch nehmen. Es besteht keine Haftung bei Einbruch, Diebstahl oder sonstigen Verlusten von Wertsachen.
9. Ausschluss
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer/Funktionären Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen, kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Camp erfolgen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Camp abzuholen. Aktion Fußballtag e.V. behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus einem wichtigen Grund von der Veranstaltung auszuschliessen (z.B. bei Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Alkoholkonsum, Rassismus oder sonstigen groben Verstössen). Eine Kostenrückerstattung findet in den genannten Fällen nicht statt.
10. Erklärung der/des Erziehungsberechtigten
10.1 Meine Tochter/ mein Sohn ist von mir angewiesen worden, den Anweisungen der Kursleiter folge zu leisten.
10.2 Ich stimme zu, dass Aktion Fußballtag e.V. Foto- und Filmaufnahmen von meinem Kind für Werbezwecke oder andere PR- Maßnahmen honorarfrei veröffentlichen darf. Ich willige daher unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien darin ein, dass Aktion Fußballtag e.V. im Rahmen der Veranstaltungen berechtigt ist, Bild- und Tonaufnahmen von meinem Kind zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen und diese auf der Homepage und anderen Medien zu vervielfältigen. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
10.3 Mit der Anmeldung erkläre ich, dass meine Tochter/ mein Sohn körperlich gesund und voll belastbar ist. Darüber hinaus versichere ich, dass mein Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Eine Informationspflicht besteht vor Antritt des Kurses, insbesondere wenn der Fall nach der Anmeldung eintritt.
10.4 Eine Informationspflicht besteht ebenfalls für leichte Erkrankungen oder Allergien, Hitzeempfindlichkeit oder bei Einnahme von Medikamenten.
10.5 Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Tochter/ mein Sohn bei kleineren Verletzungen von den jeweiligen Kursleitern versorgt werden. Bei schwereren Verletzungen sind wir damit einverstanden, dass die Kursleitung ärztlichen Rat hinzuzieht.
10.6 Ich bin damit einverstanden, dass der Name, Vorname meines Kindes auf den Teilnehmerlisten veröffentlicht wird.